Textversion | Startseite | Kontakt | Impressum | AGB´s
Sie sind hier: Startseite

AGB´s

[Allgemeine Geschäftsbedingungen]
Alle Geschäftsabläufe und Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

[Angebote]
Unsere Angebote sind einschließlich der Lieferzeitangaben freibleibend. Sie erlangen Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung oder Fakturierung des Auftrages durch uns. Für produktionstechnische Änderungen, die einen geänderten Rohstoffeinsatz erfordern, behalten wir uns eine Anpassung des Lieferpreises vor.

[Bestellungen, Auftragsbestätigung]
(1) Bestellungen sind maschinengeschrieben einzureichen. Telefonische Bestellungen nehmen wir aufgrund der möglichen Fehlerquellen bei der Übermittlung nicht entgegen. Für Übermittlungsfehler, sowie Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche Beschreibungen in Bestellungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
(2) Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung. Für Übermittlungsfehler bei undeutlichen Telefax-Bestellungen haften wir nicht.
(3)Die Bestellung wird erst durch unserer Auftragsbestätigung verbindlich.
Die angegebene Lieferzeit beginnt an dem Tage, an dem der Auftrag in technischer und gestalltelischer sowie kaufmännischer hinsicht endgültig geklärt ist. Dazu gehören auch die Leistung der vereinbarten Anzahlung und die erteilung von Genehmigungen durch Behörden oder Dritte.

[Preise & Zahlungsbedingungen]
(1) Das Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preisen und gelten soweit nicht anders vereinbart als Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer unverpackt ab Werk.
(2) Liegt zwischen unserer Angebotsannahme und der Auftragserteilung ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten, so behalten wir uns wegen zwischenzeitlicher Materialpreiserhöhungen und Lohnsteigerungen eine entsprechende Preiserhöhung bei der Lieferung vor.
(3) Bei Spezialanfertigungen, die einen gewissen Warenwert erreichen, ist eine Anzahlung von bis zu 70% bei Vertragsabschluss zu leisten. Bei Kleinbestellungen bis zum Nettowarenwert von Netto € 25,00 berechnen wir € 5,00 Verwaltungskostenzuschlag. Versand- und Verpackungskosten werden extra berechnet und sind vom Besteller zu tragen.
(4) Soweit nicht anders vereinbart sind alle Rechnungen unseres Werkes immer innerhalb von 7 Tagen, ab Rechnungslegung, netto zu zahlen. Skonto wird, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, nicht gewährt und bei eigenmächtigem Abzug von uns nachgefordert.
(5) Zahlungen mittels Scheck oder Wechsel gelten als Erfüllung erst, wenn wir über den Gegenwert verfügen können. Durch Bezahlung per Wechsel oder Scheck entstehende Kosten gehen zu Lasten des Ausstellers. Für Auslandszahlungen innerhalb der EG gelten besondere Bestimmungen, um Bankspesen zu vermeiden. Dieser Zahlungsweg wird Ihnen von unserer Buchhaltung vorgegeben. Bei Missachtung gehen Kosten für Auslandszahlungen zu Lasten des Bestellers.
(6) Bei Zahlungsverzug berechnen wir eine Verwaltungsgebühr von € 5,00 per Mahnung. Die Berechnung von Verzugszinsen bleibt uns vorbehalten. Ist die Erfüllung unseres Zahlungsanspruchs gefährdet, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen und wegen aller Ansprüche Bürgschaften oder andere Sicherungsleistungen in ausreichender Höhe zu verlangen. Wird eine verlangte Sicherheit nicht geleistet, so werden unsere gesamten Forderungen sofort fällig. Außerdem haben wir bezüglich sämtlicher noch nicht erfüllter Lieferverpflichtungen ein Zurückbehaltungsrecht, bis die Sicherheit geleistet ist. Gegen unsere Forderungen ist die Aufrechnung mit Forderungen unserer Geschäftspartner ausgeschlossen, sofern nicht die Forderungen unserer Geschäftspartner unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

[Toleranzen, Abweichungen]
(1) Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen.
(2) Änderungen der Ausführung, die sich als technisch notwendig erweisen und unter Berücksichtigung des Lieferanten für den Besteller zumutbar sind, bleiben vorbehalten.
(3) Änderungen durch den Besteller bei bereits geklärten Aufträgen gelten als Auftragserweiterung.

[Entwürfe, Schutzrechte]
(1) An Angeboten, Entwürfen, Zeichnungen und Abmessungswerten die von uns erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden behalten wir uns das Eingentums- und Urheberrecht vor.
Die Angebote, Entwürfe usw. dürfen Dritten, insbesondere Wettbewerbern nicht zugänglich gemacht und nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden.
(2) Für Entwürfe, Skizzen, Muster und andere Projektierungsmuster die vom Besteller verlangt werden ist ein Branchenübliches Entgeld zu zahlen, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Das Eigentum geht dann nach Bezahlung an den Besteller über.
(3) Der Besteller sichert uns zu, dass die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter, nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Grundrechts, stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen, sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.

[Lieferung und Abnahme]
(1) Die Angabe von Lieferterminen erfolgt in Arbeitstagen. Alle Lieferungen, die wir nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigen, sind unverbindlich.
(2) Wir sind zu Teillieferungen und deren Berechnung berechtigt.
(3) Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung auf unser Verschulden zurückzuführen ist und Sie uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Bei Lieferverzögerungen, die nicht auf unserem Verschulden beruhen, sind wir berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen.
(4) Die Lieferung ohne Montage erfolgt unfrei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Kosten für eine evtl. Transportversicherung trägt der Besteller.
(5) Etwaige Transportschäden müssen unverzüglich durch Besteller und Tatbestandsaufnahme gegenüber dem Transporteur festegestellt werden.
(6) Werden Werbeanlagen oder andere Gewerke durch uns geliefert und montiert, ist der Besteller zur unverzüglichen Abnahme nach Beendigung der Montage verpflichtet. Bei Verhinderung hat der Besteller die Abnahme binnen 3 Werktagen durchzuführen. Unterbleibt diese, gilt die einwandfreie Abnamhe mit Ablauf dieser Frist als erfolgt.
(7)Versand- oder montagefertig gemeldete Ware, die vom Besteller innerhalb von 5 Werktagen nicht abgerufen wird, wird auf kosten und Gefahr des Bestellers gelagert. gleichzeitig erfolgt Rechnungsstellung.

[Eigentumsvorbehalt]
(1) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, inkl. der Nebenkosten, beglichen sind.
(2) Wird durch uns von dem Recht der Rücknahme Gebrauch gemacht, muss der Rücktritt vom Vertrag durch uns schriftlich, per Einschreiben, erklärt werden. Alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren treten die Besteller mit allen Neben- und Sicherungsrechten an uns ab. Wenn uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet erscheint, hat der Besteller auf Verlangen die Abtretung seiner Abnehmer schriftlich anzuzeigen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
(3) Sicherungsabtretungen oder Verpfändungen durch den Besteller dürfen nicht vorgenommen werden.


[Haftungsbeschränkungen]
Für Schäden unserer Geschäftspartner haften wir nur, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer Erfüllunsgehilfen beruhen. Für Schäden infolge höherer Gewalt haften wir nicht.

[Gewährleistung]
(1) Jede Ware gleich ob angeliefert, geliefert und montiert oder persönlich vom Kunden abgeholt - und jede Leistung ist sofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler im Text und der Farbgebung zu untersuchen. Mängelrügen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Wareneingang bei uns vorliegen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel.
(2) Farbtöne und Texte die vom Besteller in den gmchten Zeichnungen und Entwürfen genehmigt und freigegeben wurden, können auch bei Fehlerhaftigkeit nicht beanstandet werden.
(3) Bei Mangelhaftigkeit der Ware oder Montage sind wir wahlweise zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung eine Ermäßigung des Warenwertes verlangen. Zur Nachbesserung ist uns eine angemessene, branchenübliche Frist zu setzen. Führt der Besteller oder ein von ihm Beauftragter die Nachbesserung durch, ohne dass wir mit der Beseitigung der Mängel in Verzug waren, so ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen.
(4) Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjahren in sechs Monaten ab Abnahme. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche wegen versteckter Mängel.

[Rücktritt vom Kaufvertrag, Umtausch]
(1) Aus branchenüblichen Gründen ist der Rücktritt von einem erteilten Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe nicht möglich.
(2) Stimmen wir einem Auftragsrücktritt zu, sind die uns bereits entstandenen Kosten bis zum jeweiligen Stand der Produktion zu ersetzen.

[Datenschutz]
Kundendaten werden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDGS) gespeichert.

[Erfüllungsort, Gerichtsstand]
Erfüllungsort und Gerichtsstand bezüglich unserer vertraglichen Beziehungen mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz unserer Firma in Hürth.

[Abwehrklausel]
Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

[Schlussbestimmungen]
Individualabreden ändern unsere Geschäftsbedingungen nur, sofern sie unsererseits durch die Geschäftsleitung schriftlich bestätigt sind. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Falls Teile dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" rechtsunwirksam sind oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.